Patiohaus
Die für ein Kleingartenhaus mögliche maximal bebaubare Grundstücksfläche beträgt 50 m2 , die maximal erlaubte Kubatur beträgt 250 m3.
Das schmale Grundstück liegt in einem sehr dichten Kleingartengebiet und hat eine starke Hanglage.
Aufgrund dieser speziellen Vorgaben sind wir von folgenden Überlegungen ausgegangen:
Die Architektur des Bauwerkes soll sich in Material und Größe in die Umgebung integrieren, es soll ein Bestandteil der umgebenden Struktur werden, es darf auf keinen Fall sich selbst inszenieren. Trotz des größeren möglichen Gebäudevolumens aufgrund der geänderten Bebauungsbestimmungen, darf die Größe des Hauses die kleinere Umgebungsbebauung nicht „sprengen“. Das Gebäude als ein Teil des Gartens soll von jedem Raum aus einen direkten Ausgang ins Freie aufweisen. Das Licht und die Sonne kommen von allen Seiten ins Gebäude. Wichtig war es trotz der Kleinheit keine Enge entstehen zu lassen. Auf Grund der minimalen möglichen Grundrissfläche sollen weite, diagonale Blickbeziehungen und lange Wege im Gebäude möglich sein.
Projekt: P-19, Patiohaus
Bauherrschaft: Privat
Ort: Wien 1140
Gebäudeart: Neubau in Holzbauweise
Nutzfläche: 110m2
Umbauter Raum: 250m3
Realisierung: 2001-2003
Projektpartner: Jäger-Bau, Holzbau Wallner,Tischlerei Graschopf
Fotograf: Sina Baiahmad
Typologie: Kleingartenhaus
Auszeichnung: Haus des Jahres 2004 Anerkennung, Holzbaupreis Wienwood 2005